Übergang an ein Gymnasium

Der Übergang von der Mittelschule an ein allgemeinbildendes Gymnasium ist sowohl in der Schulordnung Mittelschulen und Abendmittelschulen als auch in der Schulordnung Gymnasien geregelt.

Ein Übergang ist nach Klasse 5, nach Klasse 6 , nach Klasse 10 regulär, nach dem Besuch des Realschulbildungsganges bei hervorragenden Leistungen in Klassenstufe 7, 8 und 9 auf Antrag der Eltern bei der Sächsischen Bildungsagentur möglich.

Leistungsvoraussetzungen

Klassenstufe Benötigte Leistungen Antragstellung Termin Antrag
5 / 6 D, Ma, En nicht schlechter als 3
Durchschnitt D, Ma, En mindestens 2,0
Durchschnitt der Noten aller anderen Fächer besser als 2,5
durch Eltern in Schule, Abgabe im Gymnasium 28.02.2017
Abgabe des Antrages am Gymnasium bis 03.03.2017 oder bis 10.03.2016 (bei Erfüllung der Bedingungen erst am Ende des Schuljahres)
7 / 8 / 9
Realschulbildungsgang
Noten des Jahreszeugnisses
Durchschnitt D, Ma, En mindestens 2,0
Durchschnitt der Noten aller anderen Fächer besser als 2,0
durch Eltern in Schule, Prüfung durch Sächsische Bildungsagentur Abgabe des Antrages am Gymnasium bis 10.03.2017 oder bis 23.06.2017 (bei Erfüllung der Bedingungen erst am Ende des Schuljahres)
10 Noten des Halbjahreszeugnisses
Durchschnitt D, Ma, En mindestens 2,5
Durchschnitt der Noten aller anderen Fächer besser als 2,0
Realschulabschluss erworben
durch Eltern in Schule, Abgabe im Gymnasium


Abgabe des Antrages am Gymnasium bis 26.06.2017 (bei Erfüllung der Bedingungen erst am Ende des Schuljahres)

Weitere Voraussetzungen:

Sowohl in der Schulordnung Mittelschulen und Abendmittelschulen als auch in der Schulordnung Gymnasien wird festgelegt, dass ein Schüler nicht nur die oben genannten Leistungen vorweisen muss, sondern dass in den Klassentufen 5 bis 9 die Fachlehrer des Schülers feststellen müssen, dass

"das Lern- und Arbeitsverhalten des Schülers, die Art und Ausprägung seiner schulischen Leistungen und seine bisherige Entwicklung erwarten lassen, dass er den Anforderungen des Gymnasiums in vollem Umfang entsprechen wird."

Erfüllt ein Schüler diese Voraussetzung aus Sicht der unterrichtenden Lehrer nicht, muss die Klassenkonferenz die Fortsetzung der Ausbildung an der Mittelschule beschließen bzw. eine Befürwortung eines Wechsels in den Klassenstufen 7 bis 9 versagen.

"Für Schüler der Vorbereitungsklassen oder Vorbereitungsgruppen ... wird die Bildungsempfehlung durch den Betreuungslehrer unter Berücksichtigung der Leistungen aus dem Herkunftsland und des Lern- und Arbeitsverhaltens erteilt."

Übergang an ein berufliches Gymnasium

Klassenstufe Benötigte Leistungen Antragstellung Termin Antrag
10

Realschulabschluss wird erreicht

D, Ma, En, Ph, Ch, B mindestens dreimal die Note 2, alle anderen mindestens die Note 3
Durchschnitt der Noten aller Fächer besser als 2,5

Schüler , die diese Anforderungen nicht erfüllen, deren Durchschnittsnote aller Fächer jedoch besser als 3,0 ist, können am Beruflichen Gymnasium aufgenommen werden, wenn ihre Eignung in einem fachlich orientierten Eignungsgespräch festgestellt wird

durch Eltern in Beruflichem Gymnasium

Anmeldeformulare an den Beruflichen Schulzentren anfragen!

31.03.2016
Aktuelle Seite: Home Wechsel zum Gymnasium