Übergang an ein Gymnasium
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- Zuletzt aktualisiert am 15. Februar 2017
- Geschrieben von U. Hempel
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Der Übergang von der Mittelschule an ein allgemeinbildendes Gymnasium ist sowohl in der Schulordnung Mittelschulen und Abendmittelschulen als auch in der Schulordnung Gymnasien geregelt.
Ein Übergang ist nach Klasse 5, nach Klasse 6 , nach Klasse 10 regulär, nach dem Besuch des Realschulbildungsganges bei hervorragenden Leistungen in Klassenstufe 7, 8 und 9 auf Antrag der Eltern bei der Sächsischen Bildungsagentur möglich.
Leistungsvoraussetzungen
Klassenstufe | Benötigte Leistungen | Antragstellung | Termin Antrag |
5 / 6 | D, Ma, En nicht schlechter als 3 Durchschnitt D, Ma, En mindestens 2,0 Durchschnitt der Noten aller anderen Fächer besser als 2,5 |
durch Eltern in Schule, Abgabe im Gymnasium | 28.02.2017 Abgabe des Antrages am Gymnasium bis 03.03.2017 oder bis 10.03.2016 (bei Erfüllung der Bedingungen erst am Ende des Schuljahres) |
7 / 8 / 9 Realschulbildungsgang |
Noten des Jahreszeugnisses Durchschnitt D, Ma, En mindestens 2,0 Durchschnitt der Noten aller anderen Fächer besser als 2,0 |
durch Eltern in Schule, Prüfung durch Sächsische Bildungsagentur | Abgabe des Antrages am Gymnasium bis 10.03.2017 oder bis 23.06.2017 (bei Erfüllung der Bedingungen erst am Ende des Schuljahres) |
10 | Noten des Halbjahreszeugnisses Durchschnitt D, Ma, En mindestens 2,5 Durchschnitt der Noten aller anderen Fächer besser als 2,0 Realschulabschluss erworben |
durch Eltern in Schule, Abgabe im Gymnasium |
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Weitere Voraussetzungen:
Sowohl in der Schulordnung Mittelschulen und Abendmittelschulen als auch in der Schulordnung Gymnasien wird festgelegt, dass ein Schüler nicht nur die oben genannten Leistungen vorweisen muss, sondern dass in den Klassentufen 5 bis 9 die Fachlehrer des Schülers feststellen müssen, dass
"das Lern- und Arbeitsverhalten des Schülers, die Art und Ausprägung seiner schulischen Leistungen und seine bisherige Entwicklung erwarten lassen, dass er den Anforderungen des Gymnasiums in vollem Umfang entsprechen wird."
Erfüllt ein Schüler diese Voraussetzung aus Sicht der unterrichtenden Lehrer nicht, muss die Klassenkonferenz die Fortsetzung der Ausbildung an der Mittelschule beschließen bzw. eine Befürwortung eines Wechsels in den Klassenstufen 7 bis 9 versagen.
"Für Schüler der Vorbereitungsklassen oder Vorbereitungsgruppen ... wird die Bildungsempfehlung durch den Betreuungslehrer unter Berücksichtigung der Leistungen aus dem Herkunftsland und des Lern- und Arbeitsverhaltens erteilt."
Übergang an ein berufliches Gymnasium
Klassenstufe | Benötigte Leistungen | Antragstellung | Termin Antrag |
10 |
Realschulabschluss wird erreicht D, Ma, En, Ph, Ch, B mindestens dreimal die Note 2, alle anderen mindestens die Note 3 Schüler , die diese Anforderungen nicht erfüllen, deren Durchschnittsnote aller Fächer jedoch besser als 3,0 ist, können am Beruflichen Gymnasium aufgenommen werden, wenn ihre Eignung in einem fachlich orientierten Eignungsgespräch festgestellt wird |
durch Eltern in Beruflichem Gymnasium Anmeldeformulare an den Beruflichen Schulzentren anfragen! |
31.03.2016 |