Hausordnung

Die aktuelle Fassung der Hausordnung als pdf auf DEUTSCH, auf PERSISCH und auf ARABISCH!

 

Hausordnung der 16. Schule - Oberschule der Stadt Leipzig

Die Hausordnung ist die Grundlage für rücksichtsvolles und tolerantes Zusammenleben aller Schulpartner (Schüler, Lehrer, Eltern und Mitarbeiter).

Grundsätze unserer Schule:

            Jeder Schüler hat das Recht ungestört zu lernen.

            Jeder Lehrer hat das Recht ungestört zu unterrichten.

            Jeder geht respektvoll mit seinen Mitmenschen um. Konflikte werden gewaltfrei gelöst.

 

Unterrichtszeit

7:20 – 7:30 ist für die Schüler Einlass in das Schulhaus.

Stunde

Unterrichtszeit

Unterrichtszeit bei verkürztem Unterricht

1.

07:35 – 08:20

07:35 – 08:05

2.

08:30 – 09:15

08:15 – 08:45

3.

09:25 – 10:10

08:55 – 09:25

4.

10:30 – 11:15

09:45 – 10:15

5.

11:25 – 12:10

10:25 – 10:55

6.

12:40 – 13:25

11:05 – 11:35

7.

13:35 – 14:20

11:45 – 12:15

8.

14:30 – 15:15

12:45 – 13:15

9.

15:20 – 16:05

13:25 – 13:55

 

Ab der 6. Stunde sind fachspezifische Veränderungen der Unterrichtszeiten in Abstimmung zwischen Schulleitung, unterrichtendem Fachlehrer und betroffenen Schülern möglich.

Zu spät kommende Schüler können am schon begonnenen Unterricht melden sich im Sekretariat.

 

Regeln im Unterricht:

 Die Teilnahme am Unterricht und Pünktlichkeit sind Pflicht.

  1. Der Lehrer beginnt und beendet den Unterricht.
  2. Zum Unterrichtsbeginn sind die Schüler am Platz und alle notwendigen Arbeitsmittel liegen bereit.
  3. Die Jacken (Straßenbekleidung) sind am Kleiderhaken aufzuhängen.
  4. In den Sporthallen gelten die Hallenordnungen und auf dem Sportplatz gilt die Platzordnung. Erfolgt der Unterricht in einem anderen Objekt gilt die dort gültige Hausordnung.

 Regeln für Pausen und unterrichtsfreie Zeit

  1. Das Benutzen der Toiletten ist auf die Pausenzeiten zu beschränken.
  2. Die kleinen Pausen werden im Unterrichtsraum verbracht. In den großen Pausen begeben sich die Schüler nach dem Zimmerwechsel auf den Hof.
  3. Den Anweisungen von Lehrer- und Schüleraufsichten ist unbedingt Folge zu leisten.
  4. Das Verlassen des Schulgeländes in der Unterrichts- oder Pausenzeit ist nur mit besonderer Erlaubnis gestattet.
  5. Schüler, die keinen Unterricht haben, halten sich nicht im Schulgebäude auf, ausgenommen im Schulclub oder im Leseraum.
  6. Für die Fachräume, den Schulclub, den Leseraum und den Speiseraum gelten besondere Regeln (siehe Raumordnungen).

 

Verhalten im Schulbereich

  1. Handys, MP3-Player u.ä. Geräte sind mit dem Betreten des Schulgeländes von Schülern auszuschalten und in der Schultasche aufzubewahren (siehe Datenschutzverordnung; Handyregeln).
  2. Jeder ist für Ordnung und Sauberkeit im gesamten Schulgelände mitverantwortlich.
  3. Das Inventar sowie Lehrmaterial sind zu schützen und pfleglich zu behandeln. Dies gilt auch für das Eigentum von Mitschülern und Lehrern.
  4. Das Mitführen und der Konsum von legalen Suchtmitteln (z.B. Zigaretten, alkoholische Getränke, Energy-Drinks) und unerlaubten Betäubungsmitteln (z.B. Cannabis, Crystal Meth) in der Schule und auf Schulveranstaltungen ist grundsätzlich untersagt. Eine Handlungshilfe zum Umgang mit Substanzkonsum und Suchtverhalten gibt der schulinterne Suchtpräventionsplan (siehe Schulhomepage).
  5. Waffen, Feuerzeuge, pyrotechnische Erzeugnisse, Permanentmarker und Laserpointer dürfen nicht in die Schule mitgebracht und verwendet werden.
  6. Für in die Schule mitgebrachte Wertgegenstände (Handys, Schmuck, …) wird jegliche Haftung ausgeschlossen, auch wenn sie einem Lehrer oder Mitarbeiter vorübergehend zur Aufbewahrung übergeben werden.
  7. Schulfremde Personen melden sich umgehend im Sekretariat.

 

Diese Hausordnung wurde durch die Schulkonferenz am 31.01.2024 beschlossen und gilt ab dem 01.08.2024.

V. Schmidt

Vorsitzender der Schulkonferenz

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